Allgemeine Gescha\u0308ftsbedingungen der WR-Service AG (CH)<\/strong><\/p>1. Geltungsbereich<\/b><\/p>
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr die WR-Service AG (WR-Service) und bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<\/p>
1.2 Im Unternehmerverkehr gelten unsere AGB f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen.\u00a0<\/p>
1.3 Unsere AGB gelten sowohl f\u00fcr den Teile-, Zubeh\u00f6r- und Ersatzteileverkauf (Kaufvertr\u00e4ge) wie auch f\u00fcr Einbau- und Reparaturauftr\u00e4ge (Werkvertr\u00e4ge).<\/p>
1.4 Die Firma beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu \u00e4ndern. Alle \u00c4nderungen werden mit der Ver\u00f6ffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam. Der ma\u00dfgebliche Zeitpunkt f\u00fcr die Anwendbarkeit der g\u00fcltigen AGB ist beim Kauf eines Produkts das Datum der Abgabe der verbindlichen Bestellung an uns.<\/p>
\u00a0<\/div><\/div><\/div>
2. Preise, Lieferung, Gefahren\u00fcbergang, Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>2.1 Im Unternehmerverkehr sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Verpackung nicht mit enthalten.
2.2 Im Unternehmerverkehr erfolgt die Lieferung ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch und auf Kosten des Unternehmers versichern wir die zu versendende Ware durch Abschluss einer Transportversicherung gegen Sch\u00e4den und Verlust
2.3 Die Firma beh\u00e4lt sich das Recht vor, vor Vertragsabschluss die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu \u00e4ndern. Die Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen Preise verrechnet.
2.4 Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) angegeben.
2.5 Erh\u00e4lt der Kunde eine andere als die bestellte Ware, so ist er verpflichtet, uns dies unverz\u00fcglich anzuzeigen und uns die erhaltene Ware auf unsere Kosten zur\u00fcckzusenden.
2.6 Im Unternehmerverkehr ist bei Kaufvertr\u00e4gen unser Gesch\u00e4ftssitz f\u00fcr alle Vertragspflichten Erf\u00fcllungsort, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>
\u00a0<\/p>
3. Zahlung, Zahlungsverzug, Inkasso<\/strong><\/p>3.1 Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Ware oder Erbringung der vertraglichen Leistungen sofort ohne Abzug zahlungsf\u00e4llig. Verzug tritt 10 Tage nach Rechnungszugang ein.
3.2 Jede Zahlungserinnerung, jeder Kontoauszug, Schuldenstand, die\/der durch die Firma per Einschreiben dem Kunden zugestellt wird und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Sendung vom Kunden nicht bestritten wird, gilt als angenommen und stellt eine Schuldanerkennung gem\u00e4ss Art. 82 SchKG dar.
3.3 Abz\u00fcge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allf\u00e4lligen unberechtigten Skontoabz\u00fcgen erfolgt eine Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels Kredit-\/Debitkarten oder in bar berechtigt nicht zu einem Skonto.
3.4 Die in unserem Auftrag t\u00e4tigen Servicepartner sind nicht inkassoberechtigt.<\/p>
\u00a0<\/p>
4. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>4.1 Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdr\u00fccklich einen Eigentumsvorbehalt, g\u00fcltig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertr\u00e4gen. Der Kunde wird somit nicht Eigent\u00fcmer der verkauften Ware anl\u00e4sslich der Besitz\u00fcbernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises.
4.2 Die Firma ist somit erm\u00e4chtigt, den vorliegenden Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 f ZGB bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die Firma den eingetragenen Eigentumsvorbehalt l\u00f6schen lassen<\/p>
\u00a0<\/p>
5. Gew\u00e4hrleistung wegen <\/b>M\u00e4ngel der Sache und Haftung<\/strong><\/p>5.1 Gew\u00e4hrleistung
WR-Service leistet Gew\u00e4hr, dass die Ware keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeintr\u00e4chtigenden M\u00e4ngel verf\u00fcgt.
5.2 Haftung
Die Haftung von WR-Service ist beschr\u00e4nkt auf M\u00e4ngel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig zu vertretenem Umstand zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. WR-Service schlie\u00dft dar\u00fcber hinaus jegliche vertragliche sowie au\u00dfervertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Unter Vorbehalt allf\u00e4lliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen \u00fcbernimmt WR-Service keinerlei Haftung f\u00fcr Fabrikations- oder Materialfehler f\u00fcr von Drittherstellern bezogenen Waren.
Handels\u00fcbliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberfl\u00e4chenbeschaffenheit, von Gewicht, von Gr\u00f6\u00dfe und Farbe, und generell alle sich von den g\u00fcltigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als M\u00e4ngel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Dies bedeutet auch, dass Angaben und Bilder in Katalogen, Listen, Skizzen, Offerten und Auftragsbest\u00e4tigungen als ungef\u00e4hre Darstellungen zu verstehen sind und weder den Lieferanten noch WR-Service binden, solange es sich beim Unterschied am Produkt um handels\u00fcbliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen handelt. Es wird auch in folgenden F\u00e4llen jegliche vertragliche und au\u00dfervertragliche Haftung ausgeschlossen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; mangelhafte Bauarbeiten; ungeeigneter Baugrund; unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Verwendung; unsachgem\u00e4\u00dfe Umsetzung oder Lagerung; falsche oder unsachgem\u00e4\u00dfe Wartung; unsorgf\u00e4ltiger Transport; Nichtbeachtung von technischen Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen oder fehlerhafte Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte; Verst\u00f6\u00dfe gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; nat\u00fcrliche Abn\u00fctzung oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen schlie\u00dft WR-Service jegliche vertragliche sowie au\u00dfervertragliche Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den und indirekte Sch\u00e4den aus.
Im Unternehmerverkehr leisten wir bei Kaufvertr\u00e4gen f\u00fcr M\u00e4ngel nach unserer Wahl zun\u00e4chst Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Wahlrecht haben wir nicht, wenn der Unternehmer gegen uns R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette im Verbrauchsg\u00fcterverkauf gelten machen kann.
5.3 M\u00e4ngelr\u00fcge
Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu pr\u00fcfen. M\u00e4ngelr\u00fcge bez\u00fcglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur ber\u00fccksichtigt, wenn sie sp\u00e4testens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. M\u00e4ngel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, m\u00fcssen innert sieben Arbeitstagen nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Die M\u00e4ngel sind genau zu bezeichnen. Vers\u00e4umt der Kunde diese M\u00e4ngelr\u00fcge innerhalb der angegebenen Fristen, so gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf unter keinen Umst\u00e4nden eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die M\u00e4ngelr\u00fcge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.
5.4 Garantieleistungen
Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen und Garantieanspr\u00fcchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gew\u00e4hren, oder den Kauf r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Ersetzte oder zur\u00fcckgenommene Teile gehen in das Eigentum der Firma \u00fcber. In besonderen F\u00e4llen kann die Firma die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise \u00fcbernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Sch\u00e4den), sind ausgeschlossen.
Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gew\u00e4hrleistet.
M\u00e4ngelr\u00fcgen und Garantieanspr\u00fcche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Die Gew\u00e4hrleistungspflicht der Firma gilt als ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.<\/p><\/div>
\u00a0<\/p>
6. Weitergehende Haftung<\/strong><\/p>6.1 Eine weitergehende Haftung als in Ziffer 5 vorgesehen, ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Eigentum.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern oder in Geb\u00e4ude einzubauen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder der Verbindung der Kaufsache mit einem Grundst\u00fcck erwachsen, nebst Sicherheiten in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach Abtretung bleibt der Unternehmer zum Einzug der Forderung erm\u00e4chtigt.
6.2 Soweit die Haftung uns gegen\u00fcber ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>
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7. Ausf\u00fchrungstermin, Mehraufwand<\/strong><\/p>7.1 Bei Werkvertr\u00e4gen hat der Kunde am vereinbarten Ausf\u00fchrungstermin f\u00fcr eine ungehinderte Zug\u00e4nglichkeit der Arbeitsstelle zu sorgen. Anderenfalls hat der Kunde den entstehenden Mehraufwand zu erstatten.<\/p>
\u00a0<\/p>
8. Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><\/p>8.1 Der Kunde kann nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen.
8.2 Der Kunde kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Im Unternehmerverkehr ist die Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechtes zudem nur m\u00f6glich, soweit es auf einem rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspruch beruht.<\/p>
\u00a0<\/p>
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/p>9.1\u00a0 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt.<\/p>
9.2 F\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien stehen, welche diesen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unterliegen, ist der Gesch\u00e4ftssitz der WR-Service Gerichtsstand.<\/p><\/div><\/div>
\u00a0<\/p>
Frauenfeld, im August 2025<\/p><\/div>
WR-Service AG (CH)<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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