AGB WR-Service AG (CH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WR-Service AG (CH)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die WR-Service AG (WR-Service) und bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Im Unternehmerverkehr gelten unsere AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 

1.3 Unsere AGB gelten sowohl für den Teile-, Zubehör- und Ersatzteileverkauf (Kaufverträge) wie auch für Einbau- und Reparaturaufträge (Werkverträge).

1.4 Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist beim Kauf eines Produkts das Datum der Abgabe der verbindlichen Bestellung an uns.

 

2. Preise, Lieferung, Gefahrenübergang, Erfüllungsort

2.1 Im Unternehmerverkehr sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Verpackung nicht mit enthalten.
2.2 Im Unternehmerverkehr erfolgt die Lieferung ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch und auf Kosten des Unternehmers versichern wir die zu versendende Ware durch Abschluss einer Transportversicherung gegen Schäden und Verlust
2.3 Die Firma behält sich das Recht vor, vor Vertragsabschluss die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Produkte werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen Preise verrechnet.
2.4 Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) angegeben.
2.5 Erhält der Kunde eine andere als die bestellte Ware, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen und uns die erhaltene Ware auf unsere Kosten zurückzusenden.
2.6 Im Unternehmerverkehr ist bei Kaufverträgen unser Geschäftssitz für alle Vertragspflichten Erfüllungsort, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

3. Zahlung, Zahlungsverzug, Inkasso

3.1 Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Ware oder Erbringung der vertraglichen Leistungen sofort ohne Abzug zahlungsfällig. Verzug tritt 10 Tage nach Rechnungszugang ein.
3.2 Jede Zahlungserinnerung, jeder Kontoauszug, Schuldenstand, die/der durch die Firma per Einschreiben dem Kunden zugestellt wird und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Sendung vom Kunden nicht bestritten wird, gilt als angenommen und stellt eine Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG dar.
3.3 Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels Kredit-/Debitkarten oder in bar berechtigt nicht zu einem Skonto.
3.4 Die in unserem Auftrag tätigen Servicepartner sind nicht inkassoberechtigt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises.
4.2 Die Firma ist somit ermächtigt, den vorliegenden Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 f ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die Firma den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen

 

5. Gewährleistung wegen Mängel der Sache und Haftung

5.1 Gewährleistung
WR-Service leistet Gewähr, dass die Ware keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel verfügt.
5.2 Haftung
Die Haftung von WR-Service ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenem Umstand zurückzuführen sind. WR-Service schließt darüber hinaus jegliche vertragliche sowie außervertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen übernimmt WR-Service keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogenen Waren.
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Größe und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Dies bedeutet auch, dass Angaben und Bilder in Katalogen, Listen, Skizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen als ungefähre Darstellungen zu verstehen sind und weder den Lieferanten noch WR-Service binden, solange es sich beim Unterschied am Produkt um handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen handelt. Es wird auch in folgenden Fällen jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung ausgeschlossen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; mangelhafte Bauarbeiten; ungeeigneter Baugrund; unsachgemäße Behandlung oder Verwendung; unsachgemäße Umsetzung oder Lagerung; falsche oder unsachgemäße Wartung; unsorgfältiger Transport; Nichtbeachtung von technischen Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen oder fehlerhafte Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte; Verstöße gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermäßige Beanspruchung. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen schließt WR-Service jegliche vertragliche sowie außervertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.
Im Unternehmerverkehr leisten wir bei Kaufverträgen für Mängel nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Wahlrecht haben wir nicht, wenn der Unternehmer gegen uns Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette im Verbrauchsgüterverkauf gelten machen kann.
5.3 Mängelrüge
Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen innert sieben Arbeitstagen nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Versäumt der Kunde diese Mängelrüge innerhalb der angegebenen Fristen, so gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.
5.4 Garantieleistungen
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Firma über. In besonderen Fällen kann die Firma die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen.
Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet.
Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
Die Gewährleistungspflicht der Firma gilt als ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.

 

6. Weitergehende Haftung

6.1 Eine weitergehende Haftung als in Ziffer 5 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Eigentum.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder in Gebäude einzubauen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder der Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück erwachsen, nebst Sicherheiten in Höhe des Rechnungsendbetrages ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach Abtretung bleibt der Unternehmer zum Einzug der Forderung ermächtigt.
6.2 Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

7. Ausführungstermin, Mehraufwand

7.1 Bei Werkverträgen hat der Kunde am vereinbarten Ausführungstermin für eine ungehinderte Zugänglichkeit der Arbeitsstelle zu sorgen. Anderenfalls hat der Kunde den entstehenden Mehraufwand zu erstatten.

 

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
8.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Unternehmerverkehr ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes zudem nur möglich, soweit es auf einem rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspruch beruht.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1  Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

9.2 Für sämtliche Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien stehen, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der WR-Service Gerichtsstand.

 

Frauenfeld, im August 2025

WR-Service AG (CH)